Von der IHK Ulm öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Bernd Faber

November 2024
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Baubegehung vor dem Abnahmetermin

 

Schon bevor die eigentliche Bauabnahme ansteht sollten Sie den Bau begehen und sich vergewissern, dass alle im Bauvertrag festgeschriebenen Arbeiten fachgerecht ausgeführt sind. Um sicher zu gehen, dass Sie keine Mängel übersehen ist es hilfreich und ratsam, dass Sie auch hierfür die fachkundige Unterstützung eines Sachverständigen in Anspruch nehmen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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