Beweissicherungsverfahren
Der Begriff des Beweissicherungsverfahrens bzw. des selbständigen Beweisverfahrens stammt aus der Zivilprozessordnung (ZPO) und bezeichnet eigentlich die beweiskräftige Feststellung eines Zustandes bzw. Befundes im Rahmen gerichtlicher Verfahren oder Prozesse. Ziel der Beweissicherung ist die Schaffung einer Datenbasis in Fällen, in denen sich die zu dokumentierenden Verhältnisse ändern können (beim Bau z.B. durch den Baufortschritt).
Auch unabhängig von gerichtlichen Auseinandersetzungen können Beweissicherungsmaßnahmen sinnvoll sein („private“ oder „freiwillige“ Beweissicherung). Ein typischer Einsatzbereich ist die Beweissicherung der Nachbarbebauung von Baumaßnahmen. Eine Beweissicherung zur Dokumentation des Ist-Zustandes potenziell gefährdeter Objekte vor Beginn der Baumaßnahmen stellt hier eine wesentliche Datengrundlage für die Abgrenzung und Bewertung von Schäden dar, die während oder nach der Bauzeit angezeigt werden.
In einer standardisierten Vorgehensweise werden zunächst alle vorhandenen Schäden eines Objektes im Rahmen einer Begehung erfasst und protokollarisch bzw. fotografisch dokumentiert. Auch die Schadenfreiheit wird festgehalten. Für Gebäude bedeutet dies eine Dokumentation der