Eine Leistung, die nicht in der Bau- und Leistungsbeschreibung oder im Bauvertrag festgeschrieben ist, muss der Bauunternehmer auch nicht erbringen. Schwammige oder zu unpräzise Formulierungen können dazu führen, dass Sie nicht erbrachte Leistungen des Bauunternehmens später bei der Bauabnahme nicht als Mangel geltend machen können.
Um hier ganz sicher zu gehen prüfe ich als Bausachverständiger den Bauvertrag vor der Unterzeichnung aus technischer Sicht.
Dies stellt keine rechtliche Prüfung des Bauvertrages dar.